VfGH 22. 11. 2012, U 1493/12
Verletzung im Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander durch denkunmögliche Begründung iZm der Berufstätigkeit der Bf; keine Ermittlungen zur privaten und familiären Situation in Österreich, keine Prüfung des behaupteten gegenseitigen Abhängigkeitsverhältnisses zwischen Bf und ihrer Tochter und der Beziehung zu den Enkelkindern.