VfGH 22. 11. 2012, U 1150/12
Verletzung im Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander durch Unterlassung des notwendigen Parteiengehörs, kein Vorhalt der zugrunde gelegten Länderberichte zur "Korruption" in Pakistan; nicht begründete Annahme der Schutzfähigkeit und Schutzwilligkeit des pakistanischen Staates.