VfGH 26. 11. 2012, U 695/12
Verletzung im Recht auf Gleichbehandlung von Fremden durch Zurückweisung des Asylantrags gem § 5 AsylG 2005 wegen angenommener Zuständigkeit Ungarns, Unterlassung der Ermittlungstätigkeit in einem entscheidenden Punkt und grober Verkennung der Rechtslage.