Keine Verletzung (Gesetz)
VfGH 10. 10. 2012, G 58/12
Die Eigentumsbeschränkung im Luftfahrtgesetz über die Verpflichtung des Grundeigentümers zur (unentgeltlichen) Duldung der Inanspruchnahme eines Grundstückes für Außenlandungen von Freiballonen ist im öffentlichen Sicherheitsinteresse gelegen und nicht unverhältnismäßig. Es besteht auch ein Schadenersatzanspruch im Fall einer über die typische und notwendige Benützung des Grundstückes hinausgehenden Inanspruchnahme. Ein verfassungswidriges Sonderopfer liegt nicht vor.