AVG: § 46 (Beweismittel; formlose Befragung an Stelle einer förmlichen Zeugeneinvernahme; nicht ausreichend bei widersprechenden Beweisergebnissen)
AVG: § 46 (Beweismittel; formlose Befragung an Stelle einer förmlichen Zeugeneinvernahme; nicht ausreichend bei widersprechenden Beweisergebnissen)