AVG: § 13 Abs 7 (Verkehr zwischen Behörden und Beteiligten; Anbringen; Zurückziehung; Nichtigerklärungsverfahren; Antragsrückziehung wegen behaupteter Drohung der Antragsgegnerin beeinträchtigt Rechtswirksamkeit der Prozesserklärung nicht)
AVG: § 13 Abs 7 (Verkehr zwischen Behörden und Beteiligten; Anbringen; Zurückziehung; Nichtigerklärungsverfahren; Antragsrückziehung wegen behaupteter Drohung der Antragsgegnerin beeinträchtigt Rechtswirksamkeit der Prozesserklärung nicht)