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VwGH 21. 5. 2012, 2010/10/0132 (Verwaltungsverfahren)

VwGHVerwaltungsverfahrenZfV 2013/727ZfV 2013, 498 Heft 3 v. 9.7.2013

AVG: § 68 Abs 1 (Bescheid, Rechtskraft, objektive Grenzen; entschiedene Sache, Begriff, nicht veränderte Rechtslage und - außer in Nebenumständen - nicht veränderter Sachverhalt, im Wesentlichen übereinstimmendes Parteienbegehren; Wesen der Sachverhaltsänderung nach der Wertung im Bescheid zu beurteilen; Behauptungs- und Konkretisierungslast für den Antragsteller, dass sich der neue Antrag von der entschiedenen Sache rechtlich erheblich unterscheide)

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