VStG: § 51e Abs 3 (Absehen von Verhandlung; kein Absehen bei Verhängung einer Geldstrafe über 500 € oder wenn eine der Parteien die Verhandlung beantragt hat; keine Annahme eines schlüssigen Verzichts auf eine Verhandlung, wenn die unvertretene Partei nicht über die Möglichkeit der Antragstellung belehrt wurde)
VwGH 14. 6. 2012, 2011/10/0177