StbG: § 10 Abs 1 idF BGBl I 2006/37 (Verleihung der Staatsbürgerschaft, Voraussetzungen, ua ununterbrochener ordentlicher Wohnsitz im Inland seit mindestens 10 Jahren, davon zumindest fünf Jahre niedergelassen; durchgehender legaler Aufenthalt im Bundesgebiet; Unterbrechung der Frist durch unrechtmäßigen Aufenthalt; verspätete Einbringung eines Antrages auf Ausstellung eines weiteren Aufenthaltstitels nach dem FrG 1997)