StbG: § 10 Abs 1 Z 2 (Staatsbürgerschaft, Voraussetzungen, Einbürgerungshindernis, rechtskräftige Verurteilung durch ein inländisches oder ausländisches Gericht wegen einer oder mehrerer Vorsatztaten zu einer Freiheitsstrafe; Ausmaß der Freiheitsstrafe unmaßgeblich)
§ 10 Abs 1a StbG (maßgebliche Verurteilung gem Abs 1 Z 2 oder 3, keine, wenn sie in Strafregisterauskünfte an die Behörde nicht aufgenommen werden darf)