StbG: § 10 Abs 1 idF BGBl I 2006/37 (Verleihung der Staatsbürgerschaft, Voraussetzungen, ua ununterbrochener ordentlicher Wohnsitz im Inland seit mindestens 10 Jahren, davon zumindest fünf Jahre niedergelassen; durchgehender legaler Aufenthalt im Bundesgebiet; Unterbrechung der Frist durch unrechtmäßigen Aufenthalt, "niedergelassen", Begriff, Legaldefinition des § 2 Abs 2 und 3 NAG, Niederlassungsbewilligung bzw Niederlassungsberechtigung, keine, Status des subsidiär Schutzberechtigten)