StbG: § 19 idF BGBl I 1998/124 (Verleihung der Staatsbürgerschaft sowie Erstreckung der Verleihung, schriftlicher Antrag, Minderjährige und andere nicht eigenberechtigte Fremde, selbstständige Antragstellung und Einwilligung des gesetzlichen Vertreters bzw schriftliche Zustimmung, ersatzweises Einschreiten des Pflegschaftsgerichts zum Kindeswohl; keine Parteistellung des gesetzlichen Vertreters im Verfahren zur Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft an ein von diesem vertretenes Kind)