StbG: § 10 Abs 1 Z 7 idF BGBl I 2006/37 (Verleihung der Staatsbürgerschaft; Lebensunterhalt muss hinreichend gesichert sein)
§ 10 Abs 5 (Lebensunterhalt, hinreichende Sicherung, hinreichend gesicherter Lebensunterhalt, Nachweis über feste und regelmäßige eigene Einkünfte aus Erwerb, Einkommen, Höhe nach den Richtsätzen des § 293 ASVG; Haushaltsrichtsatz nur bei gemeinsamen Haushalt; nicht, wenn Familie im Ausland lebt)