StbG 1965: § 7 Abs 1 idF vor der StbG-Nov 1983, BGBl 170 (eheliches Kind, Erwerb der Staatsbürgerschaft mit Geburt, wenn sein Vater in diesem Zeit-
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punkt Staatsbürger war oder die Staatsbürgerschaft im Zeitpunkt seines vor der Geburt des Kindes erfolgten Ablebens besessen hatte; Wegfall der Ehelichkeitsvermutung durch Gerichtsentscheidung, ex tunc wirkender Wegfall einer für den Erwerb erforderlichen Voraussetzung; Wegfall der gesetzlichen Vermutung der Ehelichkeit durch Urteil, Wegfall der Erwerbsvoraussetzung der Abstammung von einem österreichischen Staatsbürger)