StbG: § 10 Abs 1 (Verleihung der Staatsbürgerschaft, Voraussetzungen, ua ununterbrochener ordentlicher Wohnsitz im Inland seit mindestens zehn Jahren)
§§ 16, 17 (Erstreckung auf Ehegatten und Kinder)
§ 18 (Erstreckung gleichzeitig mit Verleihung an Hauptantragsteller, Verleihung nur mit selben Erwerbszeitpunkt; zwingende Verfahrensverbindung, Voraussetzungen aber jeweils gesondert zu prüfen, unterschiedliche Verfahrensergebnisse möglich)