StbG 1965: § 32 id Stammfassung BGBl 1965/250 (Verlust der Staatsbürgerschaft, Eintritt in den Militärdienst eines fremden Staates, Freiwilligkeit, Begriff, ua Eigenberechtigung, kein Irrtum oder Zwang oder Verpflichtung durch die Rechtsordnung des anderen Staates, unausweichliche Notlage; Unkenntnis der damit verbundenen Rechtsfolge unerheblich)