ASVG: § 4 Abs 2 (Dienstnehmer; Verhältnis in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit; behauptete Gefälligkeitsleistungen im Rahmen einer familiären Nahebeziehung)
§ 33 Abs 1 (Anmeldung der Pflichtversicherten; Meldepflichten)
§ 113 Abs 2 (Vorschreibung von Beitragszuschlägen, wenn die Anmeldung zur Pflichtversicherung nicht vor Arbeitsantritt erstattet wurde; Betretung bei der Erbringung von Dienstleistungen, die üblicherweise auf ein Dienstverhältnis hindeuten; Vorliegen von atypischen Umständen; fehlende Feststellungen)