AlVG: § 12 Abs 6 lit c (Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit; Geringfügigkeitsgrenze)
§ 25 Abs 1 (Rückforderung unberechtigt empfangener Leistungen; hier: Weiterbildungsgeld)
§ 26 Abs 3 (Weiterbildungsgeld; kein Anspruch bei Vorliegen einer Beschäftigung oder einer selbstständigen Erwerbstätigkeit; fehlende Feststellungen, ob die ausgeübte Tätigkeit eine Beschäftigung oder eine selbstständige Erwerbstätigkeit darstellte; keine Bindung an die beim Hauptverband der Sozialversicherungsträger gespeicherten Daten; Leistung von Therapiestunden; keine Berücksichtigung der tatsächlichen zeitlichen Lagerung der Leistungen; Geringfügigkeitsgrenze)