ASVG: § 67b Abs 1 (Liste der haftungsfreistellenden Unternehmen; Anwendbarkeit der Bestimmung auch für Unternehmen ohne Beschäftigte; Bagatellgrenze für bestehende Beitragsschulden von 10 % der im Kalendermonat vor der Antragstellung abzuführenden Beiträge; Bagatellgrenze ist nicht anwendbar auf Unternehmen, die mangels Dienstnehmern aktuell keine Beiträge entrichten müssen)
VwGH 14. 11. 2012, 2010/08/0212