AIVG: § 25 Abs 2 (Widerruf des Arbeitslosengeldes und Rückforderung unrechtmäßig empfangener Leistungen; Zulässigkeit der Rückforderung noch vor Auszahlung der Leistung; Betretung bei einer nicht gemeldeten meldepflichtigen Beschäftigung; Vermutung einer Tätigkeit über der Geringfügigkeitsgrenze; Vermutung der Höhe der Entlohnung, aber Voraussetzung einer Tätigkeit als Dienstnehmer)
VwGH 14. 11. 2012, 2010/08/0033