Bgld NSchG 1990: § 5 lit a Z 1 (Bewilligungspflicht; Errichtung ua von Hochständen und Ansitzen, die üblicherweise zur rechtmäßigen Ausübung der Jagd erforderlich sind; eine Stahlrohrkonstruktion fällt nicht darunter)
§ 55 Abs 2 (Entfernungsauftrag)
Bgld NSchG 1990: § 5 lit a Z 1 (Bewilligungspflicht; Errichtung ua von Hochständen und Ansitzen, die üblicherweise zur rechtmäßigen Ausübung der Jagd erforderlich sind; eine Stahlrohrkonstruktion fällt nicht darunter)
§ 55 Abs 2 (Entfernungsauftrag)