FPG: § 52 Abs 1 (Rückkehrentscheidung und Einreiseverbot; hoher Stellenwert der die Einreise und den Aufenthalt von Fremden regelnden Normen; öffentliche Ordnung; mehr als zehnjähriger Inlandsaufenthalt; soziale und berufliche Integration; Interessenabwägung; kurzfristige Schwarzarbeit)
§ 61 (ebenso)