FPG: § 54 Abs 1 (Ausweisung; Entscheidung der Behörde erster Instanz im Namen des Landeshauptmannes; Rechtszug an Minister; Unzuständigkeit der Berufungsbehörde)
VwGH 17. 9. 2012, 2011/23/0672
Vorauszuschicken ist, dass der VwGH den angef B auf Basis der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt seiner Erlassung zu überprüfen hat. Wird daher im Folgenden auf Bestimmungen des FPG Bezug genommen, so handelt es sich dabei um die im Juni 2008 geltende Fassung.