FPG: § 61 Z 4 (Aufenthaltsverbot; "von klein auf im Inland aufgewachsen"; Einreise im Alter von vier Jahren; Vertrautheit mit dem sozialen Gefüge)
VwGH 13. 9. 2012, 2011/23/0399
Nach der Rsp des VwGH ist die Wendung "von klein auf" im § 61 Z 4 FPG so zu deuten, dass sie jedenfalls für eine Person, die erst im Alter von vier Jahren oder später nach Österreich eingereist ist, nicht zum Tragen kommen kann (VwGH 20. 3. 2012, 2008/18/0261). Andererseits wurde ausgesprochen, dass die Einübung in soziale Verhältnisse außerhalb des engen Familienkreises, wie sie für die vom Schutzzweck des § 61 Z 4 FPG geforderte Vertrautheit mit dem sozialen Gefüge eines Staates maßgeblich ist, aus dem Blickwinkel der Sozialisation des Kindes etwa nach Vollendung des dritten Lebensjahrs beginnt (VwGH 25. 2. 2010, 2006/18/0363 = ZfVB 2010/1651).