FPG: § 74 Abs 1 (Festnahmeauftrag; keine gesonderte Anfechtbarkeit)
VwGH 25. 10. 2012, 2010/21/0378
1. Der Bf richtete seine Administrativbeschwerde ihrem Wortlaut nach zwar vordergründig gegen die "Verhängung des Festnahmeauftrages" sowie gegen die "Unterlassung des Widerrufes" desselben. Als "Beschwerdepunkt" hat er aber ua insb geltend gemacht, dass er in seinem Recht, nicht festgenommen zu werden, verletzt