NAG: § 21 Abs 3 (Inlandsantragstellung auf Antrag; Voraussetzungen; Ausreise zum Zweck der Auslandsantragstellung zur Aufrechterhaltung des Privat- und Familienlebens iSd Art 8 EMRK nicht möglich oder nicht zumutbar; einem dauerhaft niedergelassenen Ehepartner kommt bei Abwägung große Bedeutung zu; hier: unzulässiger Schluss, dass ein während eines unsicheren Aufenthaltsstatus begründetes Familienleben keine Bedeutung hätte)