NAG idF BGBl I 2008/4: § 11 Abs 2 Z 1 (allgemeine Voraussetzungen für einen Aufenthaltstitel; keine entgegenstehenden öffentlichen Interessen)
§ 11 Abs 4 Z 1 (widerstreitende öffentliche Interessen; Gefährdung von öffentlicher Ordnung oder Sicherheit; Prognoseentscheidung; erforderliche Einzelfallbeurteilung)