vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VwGH 10. 10. 2012, 2009/18/0504 (Fremdenpolizei)

VwGHFremdenpolizeiZfV 2013/589ZfV 2013, 425 Heft 3 v. 9.7.2013

FPG: § 65 Abs 1 (Aufhebung eines Aufenthaltsverbotes; Aufenthaltsehe; neuerliche Eheschließung; Gefährdungsprognose; Eventualantrag auf Einschränkung des Aufenthaltsverbotes auf das Gebiet der Republik Österreich)

VwGH 10. 10. 2012, 2009/18/0504

Gem § 65 Abs 1 FPG in der im vorliegenden Fall maßgeblichen Stammfassung ist ein Aufenthaltsverbot auf Antrag oder von Amts wegen aufzuheben, wenn die Gründe, die zu seiner Erlassung geführt haben, weggefallen sind. Ein darauf abzielender Antrag kann somit nur dann zum Erfolg führen, wenn sich seit der Erlassung der Maßnahme die dafür maßgebenden Umstände zugunsten des Fremden geändert haben, wobei im Rahmen der Entscheidung über einen solchen Antrag auch auf die nach der Verhängung des Aufenthaltsverbotes eingetretenen und gegen die Aufhebung dieser Maßnahme sprechenden Umstände Bedacht zu nehmen ist. Bei der Beurteilung nach § 65 Abs 1 FPG ist maßgeblich, ob eine Gefährdungsprognose der Gestalt (weiterhin) zu treffen ist, dass die Aufrechterhaltung des Aufenthaltsverbotes erforderlich ist, um eine vom Fremden ausgehende erhebliche Gefahr im Bundesgebiet abzuwenden, und ob die Aufrechterhaltung des Aufenthaltsverbotes im Grunde des § 66 FPG zulässig ist. Dabei kann die Rechtmäßigkeit des B, mit dem die Maßnahme erlassen wurde, nicht mehr überprüft werden. Darüber hinaus hat die belBeh auch bei dieser Entscheidung das ihr eingeräumte Ermessen zu üben (VwGH 15. 5. 2012, 2011/18/0147).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!