Keine Verletzung (Gesetz)
VfGH 14. 6. 2012, G 66/11
Keine Aufhebung der Regelung über das Verbot der Sonntagsöffnung; öffentliches Interesse an einer Synchronisation der Öffnungszeiten mit der Wochenendruhe gegeben. Beschränkung der Freiheit der Erwerbsbetätigung ist verhältnismäßig.