Tir ROG 2006: § 27 Abs 1 (Aufgabe der örtlichen Raumordnung; Gewährleistung einer geordneten räumlichen Entwicklung)
§ 27 Abs 2 (Ziele der örtlichen Raumordnung; demonstrative Aufzählung;
§ 28 (Bestandsaufnahme; Erhebung der für die örtliche Raumordnung bedeutsamen Gegebenheiten)