AVG: § 19 (Ladungsbescheid; "Identitätsfeststellung"; Befragung durch Botschafts- bzw Konsulatsangehörige des Herkunftsstaates; Austellung eines Heimreisezertifikats)
VwGH 5. 7. 2012, 2012/21/0081
Der VwGH hat bereits mehrfach festgehalten, dass Ladungen von Fremden zum Zweck der Klärung ihrer Identität im Zusammenhang mit einer Ausreiseverpflichtung grundsätzlich zulässig sind. Auch Ladungen eines Fremden zum Zweck einer Befragung durch Vertreter des Herkunftsstaates sind zulässig, wenn die weiteren Voraussetzungen des dafür als Rechtsgrundlage allein infrage kommenden § 19 AVG erfüllt sind (19. 4. 2012, 2010/21/0221).