B-VG: Art 94 (Trennung von Justiz und Verwaltung, kein "gemischter" Instanzenzug; sukzessive Zuständigkeit, Entschädigungsanspruch nach Stmk NSchG)
Seite 327
AVG: § 68 Abs 1 (Bescheid, Rechtskraft, Wirkungen, Unwiederholbarkeit; außer Kraft getretener Bescheid steht einem späteren Bescheid in derselben Sache nicht entgegen)