AVG: § 52 Abs 2 (Sachverständige; Beiziehung nichtamtlicher Sachverständiger; Voraussetzungen; kein wesentlicher Mangel bei Beiziehung eines nicht bescheidmäßig bestellten Sachverständigen; Unterlassung der Beeidigung stellt Verfahrensmangel dar)
VwGH 19. 10. 2012, 2008/02/0254