VStG: § 27 Abs 1 (örtliche Zuständigkeit nach Ort der Verwaltungsübertretung; Verletzung von Meldepflichten)
ASVG: § 33 (Pflicht des Dienstgebers zur Anmeldung von Beschäftigten vor Arbeitsantritt)
§ 111 (Verletzung von Melde- oder Anzeigepflichten; Strafbestimmung; Sitz des zuständigen Versiche-