VStG: § 21 (Ermahnung)
§ 22 Abs 1 (Verhängung von Strafen nebeneinander; Voraussetzungen; fortgesetztes Delikt; hier: Unterlassung einer wirksamen Kontrolle des Lenkers im Hinblick auf die Einhaltung der Arbeitszeitvorschriften)
VStG: § 21 (Ermahnung)
§ 22 Abs 1 (Verhängung von Strafen nebeneinander; Voraussetzungen; fortgesetztes Delikt; hier: Unterlassung einer wirksamen Kontrolle des Lenkers im Hinblick auf die Einhaltung der Arbeitszeitvorschriften)