VwGG: § 27 (Säumnisbeschwerde; keine Verletzung der Entscheidungspflicht durch die unzuständige Behörde durch Weiterleitung eines Devolutionsantrages an die zuständige Devolutionsbehörde)
§ 34 Abs 1 (Säumnisbeschwerde, Zurückweisung wegen Unzuständigkeit)