StVO: § 84 (Werbungen und Ankündigungen außerhalb des Straßengrundes)
§ 99 Abs 3 lit d (Strafbestimmung; Benützung der Straßen ohne Bewilligung zu verkehrsfremden Zwecken; keine Feststellungen zum Vorliegen eines Straßengrundes)
StVO: § 84 (Werbungen und Ankündigungen außerhalb des Straßengrundes)
§ 99 Abs 3 lit d (Strafbestimmung; Benützung der Straßen ohne Bewilligung zu verkehrsfremden Zwecken; keine Feststellungen zum Vorliegen eines Straßengrundes)