StbG: § 10 Abs 1 Z 6 StbG (Verleihung der Staatsbürgerschaft; keine Verpflichtung des Staatsbürgerschaftswerbers zur Angabe strafrechtlicher Verurteilungen, die der beschränkten Auskunft unterliegen; getilgte Strafen)
§ 15 Abs 1 lit a StbG (Unterbrechung der Wohnsitzfrist, rechtskräftiges Aufenthaltsverbot)