ASVG: § 9 Abs 1 (Arbeitswilligkeit; Bereitschaft zur Annahme einer vermittelten zumutbaren Beschäftigung)
§ 10 Abs 1 (Verlust des Anspruchs auf Arbeitslosengeld wegen Vereitelung einer zugewiesenen Beschäftigung; Kontaktaufnahme zur Vereinbarung eines Vorstellungsgesprächs erst nach sieben Tagen; fehlende Feststellungen, ob die späte Kontaktaufnahme kausal für das Nichtzustandekommen der Beschäftigung gewesen wäre)