AlVG: § 9 Abs 2 (Arbeitswilligkeit; zumutbare Beschäftigung; den körperlichen Fähigkeiten der arbeitslosen Person angemessene Beschäftigung; Verweigerung einer ärztlichen Untersuchung rechtfertigt nicht die Annahme der Arbeitsfähigkeit)
§ 10 Abs 1 Z 1 (Verlust des Anspruchs auf Arbeitslosengeld; Weigerung der Annahme einer zugewiesenen zumutbaren Beschäftigung; ebenso)