ASVG: § 4 Abs 2 (Dienstnehmereigenschaft; Verhältnis persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit; Unbestimmtheit der Leistungsumschreibung; Integration des Beschäftigten in den Betrieb des Beschäftigers; kein ins Gewicht fallender Gestaltungsspielraum des Dienstnehmers; Ausführung von Bauhilfstätigkeiten)
§ 33 (Pflicht des Dienstgebers zur Anmeldung von Beschäftigten vor Arbeitsantritt)