ASVG: § 49 Abs 1 (Entgelt; Anspruchslohn; überkollektivvertragliche Entlohnung; fehlende Durchführung einer kollektivvertraglich vorgesehenen Erhöhung des Ist-Lohnes; behaupteter Verzicht auf die kollektivvertragliche Anpassung der Ist-Löhne)
ArbVG: § 3 (Abweichung vom Kollektivvertrag; zulässig, so weit sie für den Arbeitnehmer günstiger ist)