ASVG: § 68 Abs 2 (Verjährung der Beiträge; Einhebungsverjährung; zwei Jahre ab Verständigung des Zahlungspflichtigen vom Ergebnis der Feststellung; Unterbrechung durch geeignete Einbringungsschritte; Zahlungsaufforderung an den Zahlungspflichtigen; Notwendigkeit der Zustellung der Mahnungen an den Zahlungspflichtigen)
VwGH 12. 9. 2012, 2009/08/0049