ASVG: § 4 Abs 2 (Dienstnehmer; Verhältnis in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit; Vertretertätigkeit; Verpflichtung zur Wahrnehmung zugewiesener Kundentermine; grundsätzlich persönliche Arbeitspflicht; keine Möglichkeit zur unternehmerischen Disposition; Überwiegen der Merkmale unselbstständiger Beschäftigung)
§ 4 Abs 4 (freier Dienstnehmer, nicht vorliegend; ebenso)