Oö NSchG 2001: § 5 Z 1 (bewilligungspflichtiges Vorhaben im Grünland; Auf- und Abstellen von Mobilheimen außerhalb von genehmigten Campingplätzen)
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§ 6 Abs 1 Z 1 (anzeigepflichtige Vorhaben; Neu-, Zu-, Umbau von Gebäuden im Grünland außerhalb von geschlossenen Ortschaften; Beurteilung fahrbarer Objekte als Gebäude, Kriterien)