FSG: § 7 Abs 3 Z 6 lit a (Verkehrszuverlässigkeit; bestimmte Tatsachen; Lenken eines Kfz trotz entzogener Lenkberechtigung, trotz Lenkverbot oder trotz vorläufig abgenommenem Führerschein; keine Mindestentziehungszeit; Entziehung hat nach der Grundregel des § 25 zu erfolgen)