GewO 1994: § 366 Abs 1 Z 2 (Strafbestimmungen; Errichten oder Betreiben einer genehmigungspflichtigen Betriebsanlage ohne Genehmigung; Begehung nur durch Inhaber; Verneinung der Inhabereigenschaft; unaufgeklärter Widerspruch zu anderem Bescheid der Behörde betreffend diesen Inhaber)
VwGH 25. 9. 2012, 2012/04/0075 (Amtsbeschwerde)