FPG: § 66 Abs 1 (Schutz des Privat- und Familienlebens; Interessenabwägung; Minderung der persönlichen Interessen aus einer selbstständigen Erwerbstätigkeit durch Aufnahme der Tätigkeit zu einem Zeitpunkt, als der Fremde aufgrund der erstinstanzlichen Abweisung des Asylantrags von einem nicht gesicherten Aufenthalt ausgehen musste; Überwiegen der öffentlichen Interessen)
VwGH 18. 10. 2012, 2012/23/0019