FPG: § 53 Abs 1 (Ausweisung; keine Berechtigung zum Aufenthalt im Inland; Interessenabwägung; minderjähriger Fremder; Obsorge bei in Österreich lebenden Großeltern; Kindeswohl; wesentliches Gewicht der Bindung an österreichische Staatsbürger; unionsrechtlicher Maßstab)
§ 66 (ebenso)