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VwGH 19. 9. 2012, 2008/22/0322 (Fremdenpolizei) (Fremdenpolizei)

VwGHFremdenpolizeiZfV 2013/326ZfV 2013, 253 Heft 2 v. 3.5.2013

NAG idF BGBl I 2006/99: § 11 Abs 2 Z 4 (Erteilung eines Aufenthaltstitels; Voraussetzungen; Aufenthalt des Fremden darf zu keiner finanziellen Belastung einer Gebietskörperschaft führen; Unterhalt darf auch durch Sparguthaben gedeckt werden; Gleiches gilt für jederzeit verfügbares Guthaben aus Wertpapierdepots)

VwGH 19. 9. 2012, 2008/22/0322

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